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Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE)
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Am 28.2.2021 ist das Versammlungsfreiheitsgesetz Berlin (VersFG BE) in Kraft getreten. Grundlegende Voraussetzung dafür war die Föderalismusreform I, mit der das Versammlungsrecht aus der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes entlassen und den Ländern übertragen wurde.
Mit dem vorliegenden Kommentar geben die Autoren eine praxisgerechte und zugleich wissenschaftlich fundierte Hilfestellung zur Anwendung des neuen Grundrechtsgewährleistungs- und Gefahrenabwehrgesetzes. Dabei geht es ihnen insbesondere um eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschriften unter Berücksichtigung der hohen Bedeutung der Versammlungsfreiheit für den demokratischen Rechtsstaat.
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