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Vertraglicher Konkurrenzschutz zwischen Rechtsanwälten

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Der Verfasser untersucht die praxisrelevante Frage nach der Zulässigkeit und der möglichen Reichweite vertraglicher Regelungen zum Konkurrenzschutz zwischen Rechtsanwälten. Die Thematik wird vor allem im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Berufsanfängern relevant, die bei einem Arbeitgeber oder im Rahmen eines freien Mitarbeiterverhältnisses mit Mandanten in Berührung kommen. Es besteht die Gefahr, dass diese nach der Beendigung des Kooperationsverhältnisses zu dem vormaligen Arbeitnehmer/Mitarbeiter abwandern. Hiergegen versuchen sich Arbeiteber und Dienstberechtigte durch vertragliche Vereinbarungen unterschiedlicher Art zu schützen. Aber auch Sozietäten vereinbaren in ihren Gesellschaftsverträgen häufig Klauseln, die das nachvertragliche Konkurrenzverhältnis regeln. Die Arbeit geht der Frage nach, welche Beschränkungen die Beteiligten in den drei Konstellationen wirksam vereinbaren können. Neben den in der Praxis in verschiedenen Ausprägungen verwendeten Klauseln mit Verbotscharakter (Niederlassungsverbot, Mandats- bzw. Mandantenschutzklauseln und sonstige gegenständliche Beschränkungen) werden auch solche Regelungen untersucht, welche die Mitnahme von Mandanten gegen Zahlung eines Ausgleiches gestatten (Mandantenübernahmeklauseln). Hierbei werden die Unterschiede zwischen Arbeitsverhältnis, freier Mitarbeit und Sozietät herausgearbeitet. Neben der Situation nach Beendigung eines Kooperationsverhältnisses ergibt sich das Bedürfnis nach Konkurrenzschutz auch schon für die Zeit des Bestehens der vertragsbasierten Zusammenarbeit. Auf diesen Aspekt geht der Verfasser für die genannten Konstellationen ebenfalls ein, wobei neben der Frage nach Zulässigkeit und Reichweite vertraglicher Vereinbarungen auch die bereits kraft Gesetzes bestehenden Beschränkungen untersucht werden. Bei der Erörterung der durch die Thematik aufgeworfenen Fragestellungen setzt sich der Verfasser schwerpunktmäßig auch mit Fragen des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie des anwaltlichen Berufsrechts auseinander. In letztgenanntem Zusammenhang wird vor allem der Konflikt zwischen einem Wettbewerbsverbot und der Verpflichtung zur Übernahme bestimmter Mandate gem. §§ 48 ff. BRAO diskutiert und ein Lösungsvorschlag unterbreitet.
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