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Verwaltung und Gewaltenteilung im Vormärz
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Welchen Beitrag leistet die öffentliche Verwaltung zum politischen Prozess? Die hergebrachte Gewaltenteilungstheorie beantwortet diese Frage scheinbar eindeutig: Die Verwaltung vollzieht unter Anleitung der Regierung, was das Parlament beschlossen hat. Doch die Verwaltung im modernen Staat verfügt nicht nur über Spielräume bei der Anwendung von Recht, sie ist zudem auf vielfältige Weise an dessen Formulierung beteiligt. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Theorie und Praxis besteht, seitdem sich im 19. Jahrhundert sowohl die moderne Verwaltung als auch der Verfassungsgrundsatz der Gewaltenteilung durchgesetzt haben.
Der Autor wendet sich der heute offenen Frage nach der Stellung der Verwaltung in der Gewaltenteilung daher aus ideengeschichtlicher Perspektive zu. Im Mittelpunkt steht die Untersuchung von Argumenten und Instrumenten für zwei entgegengesetzte Ziele: Gewaltenteilung zum Schutz der Verwaltung und Gewaltenteilung zum Schutz vor der Verwaltung. Die Analyse mündet in das Plädoyer für eine inkrementale Weiterentwicklung der Gewaltenteilungstheorie unter Einbeziehung der administrativen Praxis.
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