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Verwaltungsstrafen ¿ ArbeitnehmerInnenschutz ¿ Ethik ¿ Wie geht das zusammen? Eine Studie im Bereich der Arbeitsinspektion in Österreich

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Die Arbeitsinspektion ist die wichtigste Behörde in Österreich zur Wahrnehmung des ArbeitnehmerInnenschutzes und ist Teil der öffentlichen Verwaltung. Sie unterliegt daher den diversen Erwartungshaltungen von z. B. den Arbeitgeberinnen bzw. den Arbeitgebern. Da der Staat das Zusammenleben von Menschen durch Anordnungen regelt und auch die Arbeitsinspektion Anordnungen zu vollziehen hat, sollten die Normadressaten diese Anordnungen auch verstehen. Um die Verwirklichung der Anordnungen zu sichern sind bestimmte Sanktionen festgelegt, welche mitunter auch in einem Verwaltungsstrafverfahren enden können. Dieses ist jedoch kein Selbstzweck und naturgemäß nicht positiv konnotiert. Vielmehr sollte es das Ziel des Verwaltungsstrafverfahrens sein, die Bestrafte bzw. den Bestraften zukünftig von unrechtmäßigem Handeln abzuhalten. Ob jedoch ein rechtskräftig abgeschlossenes Verwaltungsstrafverfahren eine Bestrafte bzw. einen Bestraften wirklich zu einer geänderten Einstellung zu den ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen und auch zur Arbeitsinspektion bewegt, war nicht bekannt und wurde dahingehend Forschungsbedarf erkannt. Weiters beschäftigt sich die Studie auch mit der Thematik der Wahrnehmung eines etwaig ethischen Handelns durch Organe der Arbeitsinspektion im Umfeld des Bereichs der Feststellung von Übertretungen, deren Nichtbehebung und des folgenden Verwaltungsstrafverfahren.
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