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VIG Verbraucherinformationsgesetz

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Das Verbraucherinformationsgesetz gibt Verbrauchern das Recht, Informationen über Lebens- und Futtermittel, Wein, Kosmetika und Bedarfsgegenstände zu erhalten. Insofern bestehen gegenüber Behörden Ansprüche auf Zugang zu Informationen etwa über Beschaffenheit, Herstellungsbedingungen, Allergene oder Untersuchungsergebnisse, Überschreitung von Grenzwerten und dergleichen. Im Übrigen erhalten zuständige Behörden das Recht, über bestimmte Sachverhalte im Bereich der Lebensmittel die Öffentlichkeit zu informieren. Insbesondere können dabei auch Warnungen oder Produktrückrufe herausgegeben werden. Dabei dürfen auch die Namen der Hersteller genannt werden. Das Verbraucherinformationsgesetz ist damit insbesondere ein Gesetz zur Transparenz und Kontrolle bei Herstellung und Vertrieb von Lebens- und Futtermitteln, die für die einzelnen Herstellerunternehmen einschneidende Folgen haben können. - gibt Auskunft über Möglichkeiten und Grenzen des Informationsanspruchs - Antworten auf Fragen zur Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen auf Verbraucherinformationen - wertet die maßgebliche Rechtsprechung aus Thorsten Beyerlein ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und in einer renommierten Münchener Anwaltskanzlei tätig. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt bei der Vertretung und Durchsetzung von Informationsansprüchen. Professor Dr. Günter Borchert lehrt an der Bergischen Universität Wuppertal und ist u.a. Spezialist im Bereich des Verbraucherschutzrechts. Für Unternehmen der Lebens- und Futtermittelbranche sowie der Kosmetikindustrie, Verbraucherverbände, Behörden der Lebensmittelüberwachung, Rechtsanwälte, Gerichte.
Lieferbar in ca. 10-20 Arbeitstagen

Preis

77,00 CHF