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Volks- und Parlamentsgesetzgeber: Konkurrenz oder Konkordanz?

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Der augenblickliche Siegeszug der direkten Demokratie in Deutschland wird zukünftig häufiger die Frage aufwerfen, wie das Verhältnis der beiden von der (Landes-)Verfassung vorgesehenen Gesetzgeber (Parlament und Volk) im Detail auszugestalten ist. Denn die vergleichsweise Immobilität des Volksgesetzgebers - das Verfahren braucht einigen Vorlauf und ist als solches langwierig - kann nach ersten Erfahrungen das Parlament zur "Konterlegislatur" regelrecht einladen: Entweder wird das vom Volk beschlossene Gesetz - so geschehen in Hamburg und Schleswig-Holstein - vom Parlament kurzerhand aufgehoben, oder es ändert während des laufenden Verfahrens die Gesetze, die Gegenstand eines Volksbegehrens sind, und entzieht der direktdemokratischen Initiative so die Grundlage. Ein Thüringer Streit der letztgenannten Art wird im vorliegenden Band eingehend dokumentiert: Er enthält die Gutachten der Kollegen Hans Meyer (Berlin), Christoph Degenhart (Leipzig) und Peter M. Huber (München/Karlsruhe) sowie Einführungen von Hans Meyer und aus der Feder des Herausgebers. Diese Gutachten sind von bleibendem Interesse, obwohl oder gerade weil der Konflikt nicht vom Thüringer Verfassungsgerichtshof, sondern politisch geschlichtet wurde: Sie stellen die bislang umfangreichste und konziseste Erörterung des Verhältnisses von Volks- und Parlamentsgesetzgeber dar, das zukünftig häufiger Wissenschaft, Staatspraxis und Gerichte beschäftigen wird.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

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78,00 CHF

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