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Vom Frankfurter ,,Sponti" zum Außenminister: Das Verhältnis des Politikers Joschka Fischer zu Macht und Gewalt
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Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Deutsche Außenpolitik, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Veranstaltung: Propädeutikum, Sprache: Deutsch, Abstract: Bundesaußenminister und Vizekanzler Joschka Fischer steht zur Zeit der Abfassung
dieser Arbeit aufgrund seiner systemoppositionellen Vergangenheit in den
70er Jahren unter massivem innenpolitischen Druck: Nahezu täglich kommen neue
Vermutungen über Fischers Beteiligung an gewaltsamen Aktionen auf, die Rede
ist von einem Untersuchungsausschuß, und sogar ein Ermittlungsverfahren wegen
Falschaussage ist eingeleitet worden. Dies ist Thema in überregionalen Print- und
Rundfunkmedien.
Weniger Berücksichtigung in der Öffentlichkeit finden hingegen die jüngst publik
gewordenen Erkenntnisse über Fischers Rolle beim Krieg der NATO gegen Jugoslawien,
den beispielsweise der CDU-Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer einen
"ordinären Angriffskrieg"1 nennt und der mit "offenkundigen Unwahrheiten"2 und
Lügen "in unvorstellbarem Ausmaß"3 legitimiert worden zu sein scheint. Dieser
Sachverhalt steht in krassem Widerspruch zu den Gründen, die auch von Fischer
für den Krieg vorgebracht worden sind.
Interessant erscheint daher, sich mit Fischers Verhältnis zu zwei Phänomenen auseinanderzusetzen,
zu denen er in seinem Leben schon zwei sehr unterschiedliche
Auffassungen vertreten hat: (Staats-)Macht und Gewalt. Was bewog Fischer in
den 70er Jahren, die Staatsmacht zu bekämpfen und gegen den Staat gerichtete
Gewalt zumindest nicht prinzipiell zu verdammen, wie kam der Umschwung zustande,
der darin endete, daß Fischer als Außenminister staatliche Macht und Gewalt
gegen einen anderen Staat ausgeübt hat?
Der Begriff "Gewalt" wird hier verstanden als Zufügung körperlicher Schmerzen.
Ausübender von Gewalt kann daher theoretisch jeder Mensch sein, verantwortlich
für die Ausübung von Gewalt aber auch jemand, der ohne negative Konsequenzen
für sich selbst anderen die Ausübung von Gewalt gegen andere Menschen befehlen
kann.
Der Begriff "Macht" wird hier verstanden als Möglichkeit, Gewalt gegen andere
Menschen auszuüben oder zu befehlen, ohne Sanktionen befürchten zu müssen.
1 Zit. nach: "Von Konkret" (Editorial), in: Konkret Nr. 3/2001, S. 4.
2 Hamburger Abendblatt, zit. nach: ebd.
3 Die Presse, zit. nach: ebd.
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