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Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten
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Diese umfassende Geschichte der Freiheit in Deutschland reicht vom Mittelalter
bis zur Moderne. Anhand zahlreicher Beispiele aus über 600 Jahren und aus
allen Regionen des Reiches - von der Ostsee bis an die Schweizer Alpen
- beschreibt Peter Blickle, welche Formen der Leibeigenschaft es gab und
wie es den Herrschaftsunterworfenen gelang, ihre Freiheit und mit ihr Eigentum
und politische Rechte durchzusetzen - die Grundlagen der modernen Menschen-
und Bürgerrechte. Menschen zu zwingen, an einem ganz bestimmten Ort zu
leben, ihre Arbeit nicht zu wechseln, nicht ohne Zustimmung zu heiraten
und für einen anderen unbeschränkt Dienste zu leisten, erscheint uns in
der heutigen Zeit praktisch unvorstellbar. Im Mittelalter und der frühen
Neuzeit herrschten verbreitet solche Verhältnisse und wurden Eigenschaft
oder Leibeigenschaft genannt. Peter Blickle folgt in seiner Darstellung
dem windungsreichen Weg von der Unfreiheit bis zur Verkündung der Menschenrechte
in Amerika (1776) und Frankreich (1789). Dabei vermittelt er nicht nur
einen Überblick über die theoretische Seite des Freiheitsdiskurses durch
die Jahrhunderte, sondern illustriert auch ausführlich und anhand vieler
Beispiele, wie die Leibeigenen durch Flucht und Protest, Prozesse und Freikäufe
ihre Rechtsstellung Schritt für Schritt verbesserten. Die Parole "Stadtluft
macht frei" förderte den stürmischen Aufstieg der Städte und die Entstehung
freier Bürger im Spätmittelalter. Der Freiheitsdiskurs der Reformationszeit
begünstigte Verträge zwischen Bauern und ihren Herren, die Freizügigkeit
und Eigentum für die bislang Leibeigenen schufen. Kriege und verheerende
Menschenverluste im 17. Jahrhundert setzten Überlegungen über die Natur
des Menschen frei, die in die Forderung nach Herstellung von Freiheit und
Eigentum in der Aufklärung mündeten.
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