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Vonselbsterwerb und Antrittserwerb
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Das Stichwort des Erbschaftserwerbs bezeichnet den Übergang der Erbschaft vom Erblasser auf den Erben. Auf der Grundlage einer Erbfolge kraft Gesetzes haben sich insoweit im kontinental-europäischen Rechtskreis der Vonselbsterwerb und der Antrittserwerb der Erbschaft entwickelt. Die Arbeit geht der Frage nach, inwieweit in beiden Varianten des Erbschaftserwerbs die unterschiedlichen Interessenlagen der am Erbfall Beteiligten - Erblasser, Erbe und Nachlaßgläubiger - berücksichtigt werden. Dazu stellt die Autorin das geltende deutsche und italienische Recht gegenüber. Zur Verdeutlichung der gesetzlichen Strukturen werden deren Grundlagen im römischen und im älteren deutschen Recht aufgezeigt.
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