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Voraussetzungen und Grenzen nachträglicher Sozialplanänderungen

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Erweisen sich die bei der Aufstellung eines Sozialplans antizipierten Annahmen nachträglich als unzutreffend, stellt sich die Frage, ob und wie eine Änderung des Sozialplans erreicht werden kann. Voraussetzungen und Grenzen der Änderungsmöglichkeiten müssen den Interessen des Unternehmens, der verbleibenden Belegschaft und der im Zuge der Umstrukturierung ausscheidenden Arbeitnehmer gerecht werden sowie das spezifische Gefüge der Betriebsverfassung respektieren. Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich die Arbeit schwerpunktmäßig mit der einseitig erzwingbaren Ablösbarkeit von Sozialplanregelungen gem. den §§ 313, 314 BGB. Im Zusammenhang mit den Grenzen möglicher Änderungen wird vor allem die Reichweite des aus der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG resultierenden Bestandsschutzes untersucht.
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