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Vorsichtsprinzip

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Inhaltsangabe:Einleitung: Die zunehmende Bedeutung der Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen auf internationaler Ebene zeigt sich auch in bilanzrechtlichen Diskussionen in Deutschland. Es konkurrieren hier zwei Rechnungslegungsnormen: die International Accounting Standards (IAS) und die strenge amerikanische Bilanznorm General Accepted Accounting Principles (US-GAAP). ¿International¿ kann eigentlich nicht für die US-GAAP gelten, da sie nationale Grundsätze sind, doch bildet der US-amerikanische Kapitalmarkt den größten der Welt und so kommt ihnen sicher ein internationaler Rang zu. Dazu kommt noch, daß Unternehmen die eine Zulassung ihrer Anteilspapiere an amerikanischen Börsen erreichen wollen, streng nach den amerikanischen Rechnungslegungsnormen bilanzieren müssen. Daran hält die amerikanische Wertpapieraufsichtsbehörde ¿Security and Exchange Commission¿ (SEC) nach wie vor fest. Die Befugnis zur Normensetzung der materiellen Rechnungslegung in den USA wurde dem Financial Accounting Standards Boards (FASB) übertragen. Die Zielsetzung ist im sog. ¿Conceptual Framework¿ des FASB festgelegt. In Deutschland wird traditionell nach den Vorschriften des HGB und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bilanziert. Da die handelsrechtlichen Vorschriften nicht alle bilanzierungsfähigen bzw. -pflichtigen Sachverhalte regeln können, hat der Gesetzgeber den unbestimmten Rechtsbegriff ¿Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung¿ eingesetzt, damit der Jahresabschluß auch neuen Entwicklungen in der Wirtschaftspraxis folge leisten kann. Einige GoB sind seit 1986 kodifiziert. Auch hier ¿gelten die bisher und künftig gewonnenen GoB neben den nunmehr als gesetzliche Vorschriften wirkenden Grundsätzen, soweit die kodifizierten Normen der Auslegung und näheren Inhaltsbestimmung bedürfen. Das gilt ganz besonders für die für alle Kaufleute geltenden ¿Allgemeinen Bewertungsgrundsätze¿ des § 252 HGB.¿ Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsnormen in Deutschland können auf der unterschiedlichen Gewinnung der Normen sowie auf der historischen Wirtschaftsentwicklung beruhen, worauf später noch eingegangen wird. In der deutschen Rechnungslegung ist das Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) das wohl alles überragende Prinzip, wogegen die ¿fair presentation¿ als der oberste Leitsatz internationaler Rechnungslegung angesehen werden darf. Dies ist sowohl in den US-amerikanischen Standards wie auch in den IAS verankert.Das Vorsichtsprinzip gilt auch in der [...]
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