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»Weibliche Angelegenheiten«
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Im KZ Ravensbrück, dem größten NS-Frauenkonzentrationslager auf deutschem Gebiet, sollte die Oberaufseherin gemäß Dienstvorschrift dem Schutzhaftlagerführer »in allen weiblichen Angelegenheiten beratend zur Seite« stehen. Dabei war den KZ-Aufseherinnen »jede Misshandlung« von weiblichen KZ-Gefangenen offiziell verboten. Dennoch gehörte Gewalt zu ihrer alltäglichen Praxis.
Johannes Schwartz untersucht die verschiedenen Formen der Gewalt von KZ-Aufseherinnen in Ravensbrück und dem Außenlager Neubrandenburg in ihren Wechselwirkungen und Verbindungslinien: von psychisch und »sanft« bis exzessiv und unberechenbar, von instrumentell bis exemplarisch.
Anhand vielfältiger Quellen analysiert er, wie sich diese Gewaltpraktiken in die Zielsetzungen der KZ-Verwaltung und der Kriegsindustrie einfügten. Zugleich aber belegt er, dass erst die Variabilität und Unberechenbarkeit ihrer Handlungen das Herrschaftsverhältnis der KZ-Aufseherinnen gegenüber den weiblichen KZ-Gefangenen immer wieder von Neuem herstellten.
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