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Wer nicht hören will, muss fühlen! Sanktionen nach SGB II
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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 2, 0, Technische Universität Dortmund, Sprache: Deutsch, Abstract: Am Beispiel der Sanktion unter SGB II kann eine Diskrepanz zwischen Recht und Moral wunderbar skizziert werden. Denn rein rechtlich gesehen muss die Frage, ob den Leistungsempfängern bei Pflichtverletzung das Existenzminimum gekürzt werden darf, positiv beantwortet werden. Moralisch gesehen stellt sich jedoch die Frage, ob eine Grundsicherung, welche das Existenzminimum sichern soll, überhaupt gekürzt werden darf? Also: Ist es moralisch vertretbar, das Existenzminimum noch zu kürzen?
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