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Werbebeschränkungen in Sportstadien und ihre Vereinbarkeit mit dem EU-Kartellrecht
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Lange schon dreht es sich im Sport nicht mehr nur um Ehre, Ruhm oder den olympischen Gedanken. Die Kommerzialisierung des Spitzensports hielt insbesondere in massenattraktiven Top-Sportarten wie dem Fußball Einzug. Im Jahr 1985 lag der Gesamtumsatz für Sportwerbung noch bei 150 Mio. DM, bis zur Jahrtausendwende steigerte sich dieser Betrag auf 3 Mrd. DM.
Sportverbände haben seit langem Regeln darüber aufgestellt, welche Art von Werbung bei großen Ereignissen zulässig ist und welche nicht. Derartige Werbebeschränkungen sind wettbewerbsrechtlich nichts weiter als Wettbewerbsbeschränkungen, deren Vereinbarkeit insbesondere mit dem EU-Kartellrecht kritisch zu prüfen ist.
So stellt sich die grundsätzliche Frage, ob beispielsweise mit den statuarischen Regelungen der UEFA eine Wettbewerbsbeschränkung und/oder ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung einhergehen. Der Autor untersucht dies eingehend am Beispiel des Profi-Fußballs, die Ergebnisse lassen sich aber grundsätzlich auch für andere Sportverbände verallgemeinern und anwenden.
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