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Wesen der Contingent-Convertible-Anleihen und kritische Würdigung als Bestandteil des Kernkapitals nach Basel III
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Projektarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Bank, Börse, Versicherung, Note: 1, 0, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: An der kriseninduzierten Welle neuer Regulierungsvorhaben ist auch der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beteiligt, der sich mit der aufsichtsrechtlichen Aufarbeitung der regulatorischen Schwachstellen der bisherigen Kapitalanforderungen an Banken befasst. Ein zentrales Anliegen ist es, über die deutliche Anhebung des als in quantitativer wie qualitativer Hinsicht zu gering erkannten Kernkapitals einer erneuten letztinstanzlichen Inanspruchnahme öffentlicher Gelder durch die Banken vorzubeugen und deren Kapitalgeber in die Pflicht zu nehmen, die durch staatliche Rettungsmaßnahmen im Wesentlichen keine Kapitalschnitte befürchten mussten. In einem vorausgegangenen Konsultationspapier des Ausschusses zu Basel III wurde daher im Dezember 2009 der Vorschlag zur Diskussion gebracht, bedingt wandelbare Kapitalinstrumente für die Zurechnung zum regulatorischen Kapital zuzulassen. Es handelt sich dabei um Hybridkapital in Form von Pflichtwandelanleihen, das im Krisenfall wie Eigenkapital Verluste tragen soll. In der Wirtschaftspresse hat sich dafür inzwischen die Bezeichnung Contingent-Convertible-Anleihen oder kurz CoCo-Bonds durchgesetzt. Erfahrungen mit diesen Anleihen sind begrenzt, da bisher nur die niederländische Rabobank sowie die britische Lloyds Bank eine solche emittierten. Obwohl derzeit im Basler Ausschuss noch in Prüfung befindlich, lohnt sich bereits vorab ein kritischer Blick auf die Auswirkung einer Einbeziehung dieser neuen Instrumente in den regulatorischen Rahmen von Basel III. Daher soll diese Arbeit der Frage nachgehen, durch welche speziellen Merkmale sich Contingent-Convertible-Anleihen von herkömmlichen Kapitalbestandteilen unterscheiden und inwiefern sich diese Instrumente zur Zurechnung zum Kernkapital nach Basel III eignen. Dabei soll zuerst auf die neuen Kapitalanforderungen durch Basel III eingegangen werden, anschließend auf Spezifika der Anleihen sowie auf die beiden bisher erfolgten Emissionen, um abschließend die Eignung als Kernkapitalbestandteil zu prüfen.
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