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Widersprüche im Regelungskomplex der genetischen Frühdiagnostik ¿ eine verfassungsrechtliche Analyse
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Nach gegenwärtiger Rechtslage ist es grundsätzlich verboten, künstlich erzeugte Embryonen vor der Implantation genetisch zu untersuchen (Präimplantationsdiagnostik) und bei auffälligem Ergebnis zu verwerfen. Die genetische Untersuchung von Embryonen im Mutterleib (Pränataldiagnostik) ist demgegenüber umfassend zulässig und führt beim Vorliegen einer Erkrankung in der Praxis häufig zu einem Schwangerschaftsabbruch. Der Autor untersucht diesen scheinbaren Widerspruch aus verfassungsrechtlicher Perspektive. Da die Analyse zu dem Ergebnis kommt, dass die gegenwärtige Rechtslage nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Recht auf Leben zu vereinbaren ist, werden abschließend Änderungsvorschläge entwickelt.
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