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Wiederherstellbare Ehre
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Ist der Ruf erst ruiniert... lässt er sich auch wiederherstellen? Die soziale Reintegration von Delinquenten in der frühneuzeitlichen Gesellschaft des Heiligen Römischen Reichs deutscher Nation war durchaus möglich. Am Beispiel der Ehrrestitutionssuppliken am Reichshofrat Kaiser Rudolfs II. (1576-1612) analysiert Florian Zeilinger die Wiederherstellung verlorengegangener Ehre durch kaiserliche Gnade. Er fokussiert die kommunikativen Praktiken und Strategien der Supplikanten und des Reichshofrats, die Argumente für die Ehrrestitution sowie die darin erkennbaren Ehrkonzepten. Die analytische Konzeptualisierung von Ehre als Sozialkredit erweist sich dabei als erkenntnisfördernd.
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