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Wirtschaftsrecht in Deutschland und England
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Wirtschaftsrecht (Business Law) beschäftigt sich mit den Rechtsproblemen, die im Wirtschaftsleben, also insbesondere bei wirtschaftlich tätigen Unternehmen, typischerweise entstehen. Business Law in Deutschland und in England meint die Gegenüberstellung der typischen Fragen des Rechts der Wirtschaft in Deutschland und England.
Zwischen den Rechtssystemen beider Länder bestehen zahlreiche grundlegende Unterschiede, da diese Rechtssysteme unterschiedlichen Rechtskreisen angehören. Deutschland steht für ein Rechtssystem aus dem Civil-Law-Rechtskreis, das vornehmlich in Kontinentaleuropa und den ehemaligen Kolonien kontinentaleuropäischer Staaten anzutreffen ist. England gehört dagegen zum Common-Law-Rechtskreis, dessen Grundlagen in England entstanden sind und von vielen ehemaligen englischen Kolonien übernommen wurden.
Zunächst erörtert der Autor die Grundprinzipien beider Rechtskreise, die der Civil-Law-Systeme und die der Common-Law-Systeme, insbesondere die verschiedenen Rechtsquellen und die sehr unterschiedlichen Abläufe eines Gerichtsverfahrens. Als für Europa besonders wichtiges, supranationales Rechtssystem wird dann das Recht der Europäischen Union kurz skizziert. Es folgt eine ausführliche Darstellung der einzelnen grundlegenden Bereiche des Wirtschaftsrechts in Deutschland und England, die für Unternehmen typischerweise besonders wichtig sind.
Schwerpunkte liegen auf dem
- Vergleich der Rechtssysteme,
- dem Vertragsrecht,
- den Kreditsicherheiten,
- den Gesellschaftsformen
- und dem Arbeitsrecht.
Im Vordergrund steht das deutsche Recht - jeweils mit einer vergleichenden Darstellung des englischen Rechts.
Mit zahlreichen Übersichten, Originalquellen und Hinweistexten in englischer Sprache!
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