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WoEigG - Wohnungseigentumsgesetz
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Der aktuelle Rechtsstand dieser Ausgabe ist 2020Das Recht ist stets im Wandel und unterliegt ständigen Veränderungen. Wir garantieren stets aktuelle Gesetzestexte in einem handlichen Format für die Praxis. Die Zusammenstellung und Kontrolle der Gesetzestexte auf Aktualität erfolgt bei uns ausschließlich durch Volljuristen mit der Befähigung zur Ausübung eines Richteramtes. So können Sie sicher sein, dass Sie stets die amtlich gültige und aktuelle Fassung in Händen halten.Die Eigentumswohnung ist in hochpreisigen Metropolregionen und in mittelgroßen Städten die bevorzugte Wohnimmobilienform. Erwerber einer Eigentumswohnung sind mit zahlreichen rechtlichen Themen konfrontiert. Die vorliegende Textausgabe fasst die für Eigentumswohnungen relevanten Gesetze und Normen zusammen. Die Zusammenstellung wird abgerundet durch eine fachlich fundierte Einführung von Alexander Goldwein. Der Bestsellerautor Goldwein ist gelernter Jurist mit einer Spezialisierung im Immobilien- und Steuerrecht. Er hat mit seinen Ratgeberbüchern zahlreiche Leser begeistert und zu wirtschaftlichem Erfolg geführt.INHALTVORWORTA. EINFÜHRUNG1. Kompetenzen in der Eigentümergemeinschaft2. Aufgaben des Verwalters3. Gemeinschaftsordnung4. Konfliktpotential in der Eigentümergemeinschaft5. Besonderheiten beim Kauf einer Eigentumswohnung vom BauträgerB. WOHNUNGSEIGENTUMSGESETZI. Teil Wohnungseigentum1. Abschnitt Begründung des Wohnungseigentums2. Abschnitt Gemeinschaft der Wohnungseigentümer3. Abschnitt Verwaltung4. Abschnitt WohnungserbbaurechtII. Teil DauerwohnrechtIII. Teil VerfahrensvorschriftenIV. Teil Ergänzende BestimmungenC. MAKLER- UND BAUTRÄGERVERORDNUNG - (MABV)D. GRUNDBUCHORDNUNG (GBO)Erster Abschnitt Allgemeine VorschriftenZweiter Abschnitt Eintragungen in das GrundbuchDritter Abschnitt Hypotheken-, Grundschuld-, RentenschuldbriefVierter Abschnitt BeschwerdeFünfter Abschnitt Verfahren des Grundbuchamts in besonderen FällenSechster Abschnitt Anlegung von GrundbuchblätternSiebenter Abschnitt Das maschinell geführte GrundbuchAchter Abschnitt Elektronischer Rechtsverkehr und elektronische GrundakteNeunter Abschnitt Übergangs- und SchlußbestimmungenAnlage (zu § 126 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3)M&E, Rechts- & Gesetzesredaktion
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