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Wertpapierprospektrecht
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Zum WerkFür das öffentliche Angebot und die Zulassung von Wertpapieren zum geregelten Markt gelten ab dem 21.7.2019 die EU-ProspektVO 2017/1129, das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sowie weitere europäische Delegierte Verordnungen.Diese Vorschriften regeln als zentrale kapitalmarktrechtliche Gesetze den Anwendungsbereich der Prospektpflicht, die Anforderungen an den Inhalt von Wertpapierprospekten sowie das Billigungsverfahren bei der BaFin.Der Kommentar richtet sich an Praktiker, die Lösungen zu Fragen des Wertpapierprospektrechts suchen, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung bzw. Durchführung des Billigungsverfahrens bei der BaFin.Kommentiert werden neben dem WpPG insbesondere auch:- erstmalig die EU-ProspektVO 2017/1129 sowie- weitere Delegierte Verordnungen- die zivilrechtliche Prospekthaftung- Außerdem in die Kommentierung einbezogen:- ESMA FAQ zu Prospekten- die IDW-Prüfungs- und Rechnungslegungshinweise- Fragen zu Auskunftsbegehren nach dem IFG und bei StrafverfahrenVorteile auf einen Blick- umfassende Darstellung von ausgewiesenen Praktikern für ECM- und DCM-Produkte- Prospektstrategien für Start-ups, wie WIB- und Crowd-Anleihen, - KMUs und FinTechs- Darstellung von ICOs und Token-Emissionen- mit besonderem Fokus auf Verwaltungs- und Verfolgungspraxis der Aufsicht- behandelt alle Rechtsfragen zu Finanzinformationen- unter Beteiligung von BaFin-AutorenZur NeuauflageDie Neuauflage berücksichtigt als erstes Werk die am 21.7.2019 unmittelbar anwendbare EU-Prospektverordnung 2017/1129, die die Prospektrichtlinie 2003/71/EG vollständig ersetzt sowie die zu diesem Zeitpunkt im WpPG in Kraft tretenden Änderungen durch das Gesetz zur weiteren Ausführung der EU-Prospektverordnung und zur Änderung von Finanzmarktgesetzen, d.h. insbesondere das neu eingeführte Wertpapier-Informationsblatt sowie die entsprechenden zivilrechtlichen Haftungsvorschriften.ZielgruppeFür Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Emittenten, Banken, Finanzdienstleister, FinTechs, Investoren, Aufsichtsbehörden bzw. Ministerien, Staatsanwälte, Gerichte und Hochschulen.
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