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Zeitschrift für das Privat-und Öffentliche Recht der Gegenwart, 1898, Vol. 25 (Classic Reprint)
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Excerpt from Zeitschrift für das Privat-und Öffentliche Recht der Gegenwart, 1898, Vol. 25In den Vorverhandlungen zwischen Kaiser und Ständen welche dem Innsbrucker Libell vorhergegangen sind, drückt der Kaiser allerdings die Absicht aus, den Hofrath zugleich zur höchsten Finanzverw¿tungsbehörde für das Reich und die Erblande zu erheben, Zeibig, Der Ansechusslnndtag der gesamten österreichischen Erblande zu Innsbruck 1518 im Archiv für die Kunde öster reichischer Geschichtsquellen, XIII. Bd., S. 234 und 273. Eigenthümlicher Weise erhält aber diese Absicht in dem Innsbrucker Libell durch Festsetzung der Zu ständigkeit des Hofrathes für "vordernng zu unserm Camergut keinen der Bedeutung der Reform entsprechenden Ausdruck. Es wird zwar dee Forthe st1mdos dor Hofkammer nicht mehr erwahnt, andererseits ist aber soviel sicher, dass das Libell die Errichtung von besonderen Hoffinauzbehönien in Aussicht nimmt. Vgl. Über diesen letzteren Punkt die Darstellung bei Adler, 3. A. O. S. 479 f., welch Letzterer gleichfalls aus dem Libell selbst im Gegens¿ze zu den Vorverhandlungen keine andere Competenz des 110m herauszulesen vor mag, als die der höchsten J ostiz und der Entscheidung uber Forderungen oder Beschwerden gegen das Kammergut. Das deutet aber eher auf Finanzrechts p¿ege als auf Finanzverwaltung hin.About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.comThis book is a reproduction of an important historical work. Forgotten Books uses state-of-the-art technology to digitally reconstruct the work, preserving the original format whilst repairing imperfections present in the aged copy. In rare cases, an imperfection in the original, such as a blemish or missing page, may be replicated in our edition. We do, however, repair the vast majority of imperfections successfully, any imperfections that remain are intentionally left to preserve the state of such historical works.
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