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Zivilprozessordnung

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Der Zöller in der 34. Auflage - erneut ein Muss für jeden Prozessualisten! Der Zeitpunkt ist perfekt. Die 19. Legislaturperiode geht zu Ende und der neue Zöller erscheint mit allen - auch den jüngsten - Gesetzesänderungen. Bestens und vorausschauend eingearbeitet vom bewährten Zöller-Team. Getreu dem Motto "Überlegenheit erfordert stetige Verbesserung" - hat auch die 34. Auflage des Zöller wieder viel Neues zu bieten: - Vielfältige Ausstrahlungen der Digitalisierung, insb. durch das jüngst verabschiedete Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs - Erfahrungen aus der Bewältigung der Pandemie, insb. zu Einsatz von Video-Kommunikation und schriftlichem Verfahren, Beweis- und Wiedereinsetzungsrecht - Steigerung der Effizienz des Zivilprozesses, insb. durch Spezialisierung und Strukturierung - Modernisierung und Fortentwicklungen der Zwangsvollstreckung (Pfändungsschutz, Kontopfändung, Pfändungsfreigrenzen, Schutz von Gerichtsvollziehern) - Neuerungen bei der Hinzuziehung von Sachverständigen (mit Auswirkungen in den Kostenanmerkungen) - Neugewichtung von Geheimnisschutz und Datenschutz Die Gesetzgebung: Das alles drückt sich in einer Vielzahl von Gesetzesänderungen der kommentierten Vorschriften, aber auch in ganz neuen Vorschriften aus, die traditionell beim Zöller bis zur Drucklegung akribisch und auf den Punkt gebracht eingearbeitet werden. Hinzu kommen sehr viele mittelbare Auswirkungen der genannten und weiterer Änderungsgesetze auf das Verfahrensrecht, die ebenfalls enorm gründlich eingearbeitet wurden: - Gesetz zur Änderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften (§§ 91, 130a, 168, 173 (neu), 174-176, 183, 186, 192-193a, 195, 278, 317, 699, 702, 724, 753, 829, 840 ZPO, § 14b FamFG) - Gesetz zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes - PKoFoG (§§ 788, 811, 835, 840, 850c, 850f, 850k, 850l, 882a, 899-910 (neu), 954 ZPO) - Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften (§§ 755, 757a (neu), 802c, 802d, 802l, 811, 811a, 811c, 811d, 812, 813, 850a, 850b, 850l, 851c, 929 ZPO, §§ 87, 96 FamFG) - Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts und zur Änderung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie in Zivil-, Insolvenz und Strafverfahrensrecht (KostRÄG) (§ 115 ZPO) - Verordnung über die elektronische Aktenführung bei den obersten Gerichten des Bundes (§ 298a ZPO) - Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (§ 299 ZPO) - Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens (§§ 176, 189 GVG) - 59. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes bei Bildaufnahmen (§ 171b GVG) - Gesetz zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (Verlängerung der Befristung) - Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts - SanInsFoG (§ 19b (neu) ZPO, §§ 22, 71, 72a, 119a GVG) - Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts - MoPeG (§§ 50, 735, 736, 859 ZPO, EGZPO) - Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften - WEMoG (§§ 23, 72 GVG) - Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (§§ 79, 753a (neu) ZPO) - Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs - Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (§ 130a ZPO, § 172 GVG) - Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsrechts - Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften (§ 797 ZPO) - Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrechts sowie im Miet- und Pachtrecht (§ 44 (neu) EGZPO) - PKH-Bekanntmachung - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1111 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (§§ 1080, 1111 ZPO) - Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (§§ 51, 53, 170a (neu) ZPO, §§ 151, 152, 155a, 158, 168-168f (neu), 168g FamFG) - Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (§§ 68, 158-159 (neu), 174 FamFG, §§ 22, 23b, 119 GVG) - Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - KJSG (§ 166 FamFG) - Gesetz zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (§ 167b (neu) FamFG) - Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption - Adoptionshilfegesetz (§ 108 FamFG) - Gesetz zur Änderung des Versorgungsausgleichsgesetzes (§§ 114, 222, 226 FamFG) Einige der genannten Gesetze treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft (das MoPeG beispielsweise erst zum 1.1.2024). Eine weitere Herausforderung, die das Zöller-Team bestens gemeistert hat. Alle Änderungen - auch die zukünftigen - werden nämlich bereits jetzt an Ort und Stelle so kompetent und vorausschauend kommentiert, dass der Leser beste Informationen sowohl über die jetzt noch geltende aktuelle als auch die zukünftige Rechtslage bekommt. Auch online auf der Höhe der Zeit: Und sobald das neue Recht in Kraft tritt, wird der Zöller online in allen verfügbaren Datenbanken umgehend auf die aktuell geltende Rechtslage umgestellt. Ein weiteres echtes Plus des Zöller! Die Rechtsprechung: Es versteht sich von selbst, kann aber nicht oft genug betont werden. Neben der Gesetzgebung ist die kompetente Einarbeitung von Hunderten von neuen Entscheidungen Markenzeichen des Zöller. So auch wieder in der 34. Auflage.in den Zöller eingearbeitet. Unschlagbares Autorenteam: Bewältigt hat diese erneut große Flut an Änderungen ein aufeinander abgestimmter Autorenkreis, der eine sorgfältige, zuverlässige und praxisorientierte Kommentierung garantiert, mit Akribie und Engagement zu Werke geht und keine Wünsche offen lässt.
Libri-Titel folgt in ca. 2 Arbeitstagen

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