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ZollPraxis

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Die deutsche Zollverwaltung hat im Jahr 2009 3, 6 Mrd. Euro Zoll erhoben. Das Volumen der Einfuhren aus Drittländern betrug dabei ca. 1.000 Mrd. Euro. Der durchschnittliche Zollsatz nach dem Gemeinsamen Zolltarif der Europäischen Gemeinschaft beträgt 4, 7%. Für die Abwicklung der Importe und Exporte sind allein in Deutschland über 30 Mio. Zollanmeldungen abgegeben worden. Das Zollrecht beruht im Wesentlichen auf gemeinschaftsrechtlichen Grundlagen, insbesondere der Verordnung über den Zollkodex. Zollrecht ist Steuerrecht und hat wegen der Einfuhrumsatzsteuer und der Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen auch für das Umsatzsteuerrecht grundlegende Bedeutung. Bei einem Regelsteuersatz von 19 % in Deutschland stellen Fehler bei der Zollabwicklung auch betriebswirtschaftlich ein nicht unerhebliches Risiko dar. Neben der kalkulatorischen Bedeutung des Zolls als Einfuhrabgabe ist das Abfertigungsverfahren auch ein Risiko, da bei Abwicklungsfehlern Zollbegünstigungen (z.B. Präferenzbehandlungen wegen des Ursprungs oder für Rückwaren) nicht gewährt werden. Zollrechtliche Kenntnisse sind beim Außenhandel unverzichtbar, werden dagegen in der Betriebswirtschaftslehre bzw. im Steuerrecht nur fragmenthaft behandelt. Das Werk wendet sich zum Einstieg in die Praxis der Zollabfertigung an Praktiker in den Unternehmen (Speditionsunternehmen, Industrie, Handel) und Mitarbeiter der beratenden Berufe (Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Unternehmensberater).
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