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Zu Zwangsmaßnahmen in der MfS-Untersuchungshaft
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neueste Geschichte, Europäische Einigung, Note: 2, 7, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (Institut für Geschichte), Veranstaltung: Haft und Geschlecht, Sprache: Deutsch, Abstract: In den ersten Jahren nach der Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit zählten die Androhung und Anwendung physischer Gewalt in den Untersuchungshaftanstalten zum Zwecke der Geständniserpressung zur gängigen Praxis. Immer wieder drangen Berichte ehemaliger politischer Häftlinge, die in die Bundesrepublik geflohen waren, über die Menschenrechtsverletzungen in den Untersuchungshaftanstalten an die internationale Öffentlichkeit. Das durch diese nach außen gedrungenen Informationen im Ausland geschaffene Bild von der DDR widersprach jedoch dem von der SED propagierten sozialistischen Menschenbild. Aus diesem Grund wurden offensichtlichen Menschenrechtsverletzungen, die noch in den 50er Jahren durch die Anwendung physischer Gewalt an den Häftlingen verübt wurden, in den 60er Jahren mehr und mehr durch psychische Folter ersetzt. Zudem hatte es in diesen Jahren innerhalb der Staatssicherheit Diskussionen über die Effektivität beider Methoden zum Zwecke der Geständnisgewinnung gegeben.
Ziel der Verhöre in den Untersuchungshaftanstalten war nicht mehr ausschließlich die Verurteilung des Beschuldigten, sondern die Gewinnung von Informationen zum gesamten gesellschaftlichen Umfeld des Häftlings. In den 60er Jahren stieß die Erkenntnis, dass die unterschiedlichen Methoden der psychischen Folter besser dazu geeignet waren, die Aussagebereitschaft des Beschuldigten zu steigern und zu steuern, in den 60er Jahren auf allgemeinen Zuspruch innerhalb der MfS. Fortan wurden psychologische Strategien zum festen Bestandteil der geheimdienstlichen Lehre.
In dieser Arbeit soll auf die psychologischen Zersetzungsmethoden, die in den Untersuchungshaftanstalten des MfS ange
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