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Zum präventiven Rechtsschutz gegen ultra-vires-Handlungen öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände

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Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit werden materiell-rechtliche Fragen vornehmlich präventiven Rechtsschtzes gegen verbandswidriges Handeln öffentlich-rechtlicher Zwangskörperschaften behandelt. Das Schwergewicht liegt dabei auf der Beantwortung der heftig umstrittenen Frage, wann rechtswidriges Handeln eines öffentlich-rechtlichen Zwangsverbandes ein nicht unmittelbar selbst betroffenes Zwangsmitglied in eigenen Rechten verletzt. Ansatzpunkt ist die Nutzbarmachung der wesentlichen Grundgedanken der ultra-vires-Lehre. Die hieraus entwickelte Konzeption wird sodann auf die derzeit aktuelle Problematik der Finanzierung von sozial indizierten Schwangerschaftsabbrüchen durch die gesetzliche Krankenversicherung übertragen. Der zweite Teil der Arbeit befaßt sich mit prozessualen Problemen präventiven Rechtsschutzes gegen verbandswidriges Handeln öffentlich-rechtlicher Zwangskorporationen. Im Vordergrund stehen die Bestimmung der zutreffenden Klageart und die Behandlung besonderer Sachurteilsvoraussetzungen sowie ausgewählter Probleme der Reichweite der materiellen Rechtskraft entsprechender verwaltungsgerichtlicher Urteile. Zuletzt wird die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur allgemeinen Subsidiarität der (Rechtssatz-) Verfassungsbeschwerde behandelt, die auch für Verfassungsbeschwerden gegen Verbandsgesetze von erheblicher Bedeutung ist.
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