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Zur Strafbarkeit der einverständlichen Fremdgefährdung
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Die strafrechtliche Behandlung der einverständlichen Fremdgefährdung gehört zu den ungeklärtesten Fragen der Fahrlässigkeitsdogmatik. Aktualität bezieht diese Fallgruppe in jüngster Zeit vornehmlich aus der Aids- und Rauschgiftdelinquenz. Löst die herkömmliche Strafrechtswissenschaft vorwiegend unter Zuhilfenahme zweifelhafter Einwilligungsfiktionen, setzt Ralf-Peter Fiedler neue Akzente, indem er viktimologische Erkenntnisse verwertet und die Leitlinien der neuesten höchstrichterlichen Rechtsprechung zur verwandten Fallgruppe der Teilnahme an einer Selbstgefährdung in seine Überlegungen einbezieht. Er zeigt auf, daß sich auch bei den Konstellationen der einverständlichen Fremdgefährdung Einschränkungen der strafrechtlichen Erfolgszurechnung aus dem Schutzzweck der verletzten Norm, dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit und aus der normativ gebotenen Abschichtung von Verantwortungsbereichen im sozialen Raum ergeben, und gelangt so zur weitgehenden Straflosigkeit des einverständlichen Fremdgefährders.
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