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Zwangssterilisation in Passau

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Ein knappes halbes Jahr nach der »Machtergreifung« durch den Nationalsozialismus beschloss das Reichskabinett am 14. Juli 1933 das »Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses«. Die amtliche Begründung lautete, »den Volkskörper zu reinigen und die krankhaften Erbanlagen allmählich auszumerzen«. Der Rassismus des NS-Regimes nach innen selektierte das eigene Volk in Wertvolle und Minderwertige. Psychisch und physisch Kranke, geistig Behinderte und sozial Unangepasste wurden zu minderwertigen Menschen abgestempelt und als »Erbkranke« durch Beschluss von Erbgesundheitsgerichten zwangssterilisiert. Der erbbiologische Reinigungswahn, der eine rassisch reine, erbgesunde, leistungsfähige Volksgemeinschaft zum Ziel erklärte, radikalisierte sich 1935 in der Zwangsabtreibung und 1940/41 im Krankenmord. Die Untersuchung analysiert erstmals auf der Grundlage der fast vollständig erhaltenen Akten des Erbgesundheitsgerichts Passau die Praxis der »Erb- und Rassenpflege« im ostbayerischen Raum. Schwerpunkte sind dabei die erbbiologische Erfassung der Bevölkerung durch die sechs staatlichen Gesundheitsämter, die Gutachtertätigkeit der Erbärzte, die Verhandlungen des Passauer Erbgerichts, Zwangssterilisation und -abtreibung in den Krankhäusern und als Fallbeispiel der Leidensweg eines jungen psychisch kranken Mannes aus Passau, der in der Vergasungsanstalt Hartheim ermordet wurde.
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